02 Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) beinhaltet das interne Rechnungswesen und ist an keine gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie überwacht die Wirtschafltichkeit des Unternehmens durch ausschließlich interne Bewertung der betrieblichen Prozesse.

Die Kosten- und Leistungsrechnung soll sichtbar machen, wie der betriebliche Leistungsprozess die Größen „Kosten“ und „Leistungen“ und damit den Betriebsgewinn verändert.

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